Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie sich für die unterschiedlichen Services anmelden können.
Übrigens: Für AXA Vollkosten-Versicherte sind die fast alle Services kostenfrei. Lediglich bei der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen ist die Kostenübernahme von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Hier finden Sie die Details, inwieweit Ihr Versicherungsvertrag auch diese Kosten abdeckt.
Um die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung erstattet zu bekommen, muss Ihnen zunächst ein ein Arzt oder Therapeut eine entsprechende Diagnose stellen. Ihre AXA übernimmt dann die Kosten einer Therapie bei einem erstattungsfähigen Therapeuten im tariflichen Umfang.
Die Erstattung psychotherapeutischer Behandlungskosten ist von der Qualifikation des Therapeuten abhängig. Diese können Sie bei der Suche des Therapeuten vorab erfragen. Gerne können Sie auch die kostenfreie Therapeutensuche unseres Kooperationspartners, dem Therapeutenverbund, in Anspruch nehmen.
Alternativ zu einer Psychotherapie vor Ort steht Ihnen auch die Therapie über Video zur Verfügung, bei der Sie schnell starten und die therapeutischen Sitzungen bequem von Zuhause aus machen können.
mehr zur Video-Psychotherapie erfahren
Erstattungsfähige Therapeuten sind:
Für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker besteht kein Versicherungsschutz. Heilpraktiker erfüllen nicht die Voraussetzungen nach dem gültigen Psychotherapeutengesetz.
Wenn die Psychotherapie bei Ihnen versichert ist, sind die ersten 30 Sitzungen auch ohne ausführlichen Befund- und Behandlungsbericht erstattungsfähig (Achtung: Einige Tarife begrenzen die Anzahl auf 10 oder 20 Sitzungen pro Kalenderjahr).
Zusätzlich übernehmen wir die Kosten von 5 probatorischen Sitzungen. Für die analytische Psychotherapie erkennen wir bis 8 probatorische Sitzungen an.
Hier handelt es sich um sogenannte Probesitzungen. Sie dienen zum einen dazu, heraus zu finden, ob Sie sich bei dem Therapeuten/der Therapeutin gut aufgehoben fühlen. Außerdem wird der Therapeut/die Therapeutin die Sitzungen zur Diagnostik nutzen. Er/Sie wird Sie konkret zu Ihrem Problem, Ihrer bisherigen Entwicklung und zu biografischen Komponenten befragen.
Der Therapeut sollte Ihnen aber auch sein Vorgehen erläutern, so dass für Sie der Sinn der Fragen, die er stellt, nachvollziehbar bleibt.
Nein. Es reicht uns ein Antrag aus, der folgendes beinhalten muss:
Sofern Ihr Tarif weitere Leistungen für Psychotherapie vorsieht, benötigen wir dann einen Befund- und Verlaufsbericht aus dem auch die geplante voraussichtliche Sitzungsanzahl hervorgeht. Auch hier gibt es keinen Fragebogen seitens der AXA.
Der Bericht wird von Ihrem Therapeuten in einem verschlossenen Umschlag zur Prüfung an unseren Medizinischen Dienst geschickt.
Anschrift unseres Medizinischen Dienstes:
AXA Krankenversicherung AG
Medizinischer Beratungsdienst
PKSL-MGM-ZMA
Colonia Allee 10 – 20
51067 Köln
Sollten Sie sich unsicher sein, helfen wir Ihnen gerne weiter:
Email: Service@axa.de
oder telefonisch unter: 0221 148 41002
Als Vollversicherter der AXA Krankenversicherung können Sie die Unterstützungsprogramme von Novego kostenfrei nutzen.
Sie haben zwei einfache Möglichkeiten, Novego zu starten:
1. Möglichkeit:
Buchung mit Ihrer Versichertennummer
Dazu können Sie Ihr Novego-Programm ganz einfach kostenfrei mit Ihrer Versichertennummer der AXA buchen und sofort starten
So funktioniert die Buchung mit Ihrer AXA-Versichertennummer:
2. Möglichkeit: Buchung über den gesundheitsservice360° der AXA
Ihren Zugang erhalten sie ganz einfach in drei Schritten:
Als Vollversicherter der AXA Krankenversicherung können Sie die Therapeutensuche unseres Kooperationspartner Therapeutenverbund kostenfrei nutzen.
So nehmen Sie den Service in Anspruch:
Ob die Video-Psychotherapie in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist, erfahren Sie ganz einfach telefonisch bei der AXA/DBV unter der Rufnummer 0221 / 148 41002).
Sie können die Video-Psychotherapie unseres Kooperationspartners IVP ohne Wartezeit starten, unkompliziert von Zuhause nutzen und sparen damit Anfahrtswege zu einer Psychotherapiepraxis.
So nehmen Sie teil:
Sobald die Kostenübernahme durch die AXA geklärt ist und Ihre Teilnahmeunterlagen unterzeichnet sind, kontaktiert Sie ein IVP-Psychotherapeut. Er wird Ihnen den weiteren Ablauf und die Technik erklären und ein Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren.
Ihr Therapeut nimmt sich Zeit für Sie und Ihre persönliche Situation und legt die Zahl der Sitzungen und Termine gemeinsam mit Ihnen fest.
Zu den vereinbarten Terminen wird Ihr Psychotherapeut Sie über Video anrufen. Ihre Termine sind für Sie reserviert. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass Ihnen etwas dazwischenkommt. Bitte sagen Sie dann Ihren Termin mindestens zwei Werktage vorher ab.
Ihr Psychotherapeut unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht, so dass alle Gesprächsinhalte vertraulich sind und Inhalte nicht an Dritte oder Mitarbeiter der AXA weitergegeben werden.
Die Teilnahme an der Video-Therapie ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen beendet werden.
Ihre Vorteile sind
Gute Behandlungsqualität
Schnelle Aufnahme
Überzeugende Therapiekonzepte
Ihre AXA übernimmt die Kosten im versicherten Rahmen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Voraussetzung hierfür: ambulante Vorbehandlung durch einen Facharzt und/oder psychologischen Psychotherapeuten
Hier finden Sie eine Übersicht unserer